Vom Ankommen und Bleiben – Eindrücke aus der wissenschaftlichen Begleitung der FSA

von Bernhard Wagner, Dorit Starke und Marianne Sand, Wissenschaftliche Begleitung FSA, ehs Dresden


Im Rahmen des Abschlussfachtages zum Ende der Projektlaufzeit der „wissenschaftlichen Begleitung der Flüchtlingssozialarbeit in Sachsen“ soll dieser Vortrag Eindrücke der wissenschaftlichen Begleitung aus der gesamten Projektlaufzeit vermitteln.

Einführend wird ein kurzer Abriss des gesamten Forschungsprojektes seit 2016 gegeben. Insgesamt gab es seit 2016 vier Projektphasen der Wissenschaftlichen Begleitung der Flüchtlingssozialarbeit in Sachsen:

  1. Strukturen, Kooperationen, Handlungsansätze (2016)
  2. die Weiterentwicklung von professionellem Selbstverständnis und fachlichen Standards der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten (2017)
  3. Zusammenarbeit in Integrationsnetzwerken im ländlichen Raum (2018-19)
  4. Unterstützung neuer Handlungsansätze zur Konsolidierung der FSA, Vernetzung der Akteure und sozialräumlichen Integration (2020+21)

Das Hauptaugenmerk lag bei allen Forschungsschwerpunkten immer auf der Flüchtlingssozialarbeit und ihrer Rolle, ihren Herausforderungen und Veränderungen in den jeweiligen Kontexten.


1. Hauptinhalte und Instrumente der Projektphasen

Schema: Bernhard Wagner, Wissenschaftliche Begleitung FSA, ehs Dresden

1.1. Datenerhebung

Seit 2016 wurden durch das Begleitprojekt vielfältige Daten zur FSA in Sachsen erhoben:

2016

  • Bestandsaufnahme der entstandenen FSA Strukturen – Analyse von Dokumenten, Positionspapieren, Richtlinien, Konzeptionen freier Träger etc.
  • 30 Expert*inneninterviews mit Praktiker*innen sowie Verantwortungsträger*innen öffentlicher und freier Träger in Sachsen (darunter auch 2x EAE)

2017

  • Erste quantitative sachsenweite Befragung der Praktiker*innen der FSA -> 2. Runde in 2020
  • Delphi-Befragung

2018/2019

  • Erhebungen zu Integrationsnetzwerken dazu auch 21 Interviews mit geflüchteten Menschen als Klient*innen der FSA bzw. in Integrationsnetzwerken

2020/2021 (Corona-Einschnitte!)

  • Synopse zu FSA in anderen Bundesländern
  • Integrationsorte

1.2 Rückkopplung in die Praxis

Das Forschungsprojekt hatte von Beginn an den Anspruch, die erhobenen und ausgewerteten Daten wieder an die Praxisakteure rückzukoppeln:

2017

  • Durchführung von drei Regionalwerkstätten zur Vernetzung und fachlichen Weiterentwicklung -> erneut  2018
  • Fachtag „Quo vadis Flüchtlingssozialarbeit – im Spannungsfeld zwischen der Hilfe für Geflüchtete, institutionellen Eigenlogiken und fachlichen Entwicklungen“

2018/2019

  • Einzelne Vorträge und mehrere Weiterbildungsveranstaltungen für Teams der FSA, Vernetzungstreffen (z.B. mit der LIGA)
  • Reflexionstag: „Schon angekommen oder noch da? Flüchtlingssozialarbeit und Integrationsnetzwerke im ländlichen Raum“

2020/2021

  • Online-Fachtag „Flüchtlingssozialarbeit auf dem Weg der Integration von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund – Entwicklungen, Positionierungen, (Heraus)Forderungen“
  • Einzelne Vorträge und mehrere Weiterbildungsveranstaltungen für Teams der FSA
  • Online-Fachtag „Vom Ankommen und Bleiben – Soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen zwischen Innovation und Verstetigung“
  • Mitgestaltungselementen (vor allem in Netzwerken)

Vor allem in der Projektphase ab 2018/19 wandelte sich der Charakter vom reinen Forschungsprojekt hin zu einem Forschungs- und Gestaltungsprojekt:

2018/2019

  • Unterstützung beim Aufbau und organisatorische Begleitung eines Akteursnetzwerkes im Landkreis Görlitz
  • Moderation von einzelnen Netzwerktreffen
  • Aufgreifen der Idee aus den Regionalwerkstätten, eine landesweite Vernetzung der FSA zu etablieren

2020/21

  • Weitere Unterstützung der LAG bei organisatorischen Aufgaben (Homepage, Organisation von Austauschtreffen und Mitgliederversammlungen / Jahrestreffen etc.)
  • Mitarbeit in der LAG UAG „Standards“
  • Weitere organisatorische Unterstützung des Akteursnetzwerkes Görlitz
  • Beteiligung im Prozess der Entstehung des Sächsischen Teilhabe- und Intergrationsgesetzes (SITG)

2. Die Delphi-Befragung von 2017

Anlässlich dieses Abschlussfachtages haben wir entschieden, spezielle auf die Delphi-Befragung durch das Projekt von 2017 zurückschauen.

Diese Methode geht namentlich zurück auf das „Orakel von Delphi“. Bei der Delphi-Befragung handelt es sich um ein systematisches und mehrstufiges Entscheidungsverfahren, bei der Expert*innen in mehreren Befragungswellen um ihre Einschätzung gebeten werden und letztendlich versuchen, zukünftige Ereignisse und Trends zu benennen sowie Lösungen für komplexe Probleme zu erarbeiten.

In unserer Delphi-Befragung ging es darum, Erkenntnisse und Hypothesen aus der bisherigen Arbeit zu bündeln und an die Fachkräfte in Sachsen, die für die FSA in Landkreisen und Städten eine Schlüsselfunktion einnehmen bzw. einnahmen, zurückzuspiegeln und mit ihnen gemeinsam zu diskutieren.

Die Teilnehmenden erhielten einen Fragenkatalog zu den Themen: Zukunft der FSA, Fachkräfte, Wertschätzung und Akzeptanz, Beteiligung/Partizipation, Aufgaben, Betreuungsschlüssel, Standards, Kooperationen, Strukturen und zur Richtlinie Soziale Betreuung.

Die Leitfragen dabei waren:

  • Inwieweit ist ein (struktureller) Wandel im Arbeitsfeld auszumachen?
    D.h. auch: In welchen Zusammenhängen ist eine (gelingenden) Verstetigung zu beobachten?
    Wo lässt sich von (gelingender) Innovation sprechen?
  • Mit welchen zentralen Herausforderungen sieht sich die Praxis der Geflüchtetensozialarbeit in Sachsen (noch immer) konfrontiert?
  • Welche Bedarfe und Forderungen für eine professionelle Geflüchtetensozialarbeit in Sachsen bestehen fort?

Wir können vom heutigen Zeitpunkt aus einzelne Hypothesen von 2017 mit der nun eingetretenen Zukunft abgleichen, Entwicklungen nachvollziehen und die Thesen daraufhin beleuchten, in wie fern tatsächlich zukünftige Trends benannt wurden und ob bestimmte Annahmen eingetreten sind.

Zunächst sollen zwei Aspekte aus den Bereich „Aufgaben der FSA“ vorgestellt und reflektiert werden. Der Punkt „Entwicklung und Verstetigung fachlicher Standards“ wird nur angerissen.

2.1. Aufgaben der FSA

Ein Thema, welches in der Befragung 2017 häufig genannt wurde, lässt sich benennen unter der Überschrift: Der Druck nimmt zu.

Hier können zwei Richtungen betrachtet werden: einerseits nimmt der Druck auf die Zielgruppe zu und andererseits ist Druck auf die Fachkräfte festzustellen. In den letzten Jahren rückte die Integrationsarbeit stärker in den Fokus. Für 2017 kann eher von einer ersten Orientierungshilfe gesprochen werden.

Mit Blick auf die Integrationsarbeit muss zwischen Bleibeperspektiven unterschieden werden. Einerseits zwischen Personen, die in langen Asylverfahren hängen und schlechte Bleibeperspektiven haben und andererseits verkürzte Verfahren für Menschen mit guten Bleibeperspektiven.

Bei der Befragung 2017 berichteten die Fachkräfte:

„[…] Aus verbesserten Angeboten folgt bereits während des oft kürzeren Asylverfahrens ein höherer Druck auf die Geflüchteten, diese Bildungs- und Integrationsangebote intensiv wahrzunehmen. Von Geflüchteten mit guter Bleibeperspektive werden stärkere Eigenbemühungen gefordert, auch hin zu einer selbstbestimmten Lebensgestaltung. FSA soll diese Erwartungen und diesen Druck weitergeben an die Klient*innen.“ [1]

Neben dem Druck auf die Klient*innen erwarteten unsere Interviewpartner*innen vermehrt Beratungsaufgaben im Bereich von Lebensperspektiven wahrnehmen zu müssen. Gerade im Bereich Bildung und Beschäftigung konnte dies weitestgehend an die Bildungskoordinator*innen und Arbeitsmarktmentor*innen abgegeben werden. Das 2017 initiierte Arbeitsmarktmentor*innenprogramm steht heute als wichtiger Akteur den FSAler*innen zur Seite.

Für die Zielgruppe der anerkannten Geflüchteten reflektierten die Befragten, dass diese im Integrationsprozess begleitet werden müssen.

Ebenso werden im Bericht umfangreiche Unterstützungsfälle benannt:

„Intensivieren wird sich die längere Arbeit mit abgelehnten oder längerfristig im Verfahren befindlichen Personen, die Begleitung bei Traumatisierungen, die Beratung von Familien […] sowie besonders förderbedürftige Gruppen […], damit sie eine Lebensperspektive in Deutschland entwickeln können.“ [2]

Für eine gelingende gute Unterstützung bedarf es einer klaren Strukturierung. Wir nehmen wahr, dass die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) von Anerkannten gut angenommen werden, während FSA von geduldeten Geflüchteten aufgesucht wird.

Eine Gegenüberstellung der Ergebnisse aus den Befragungen 2017 und 2020 zum Thema der zu erledigenden Aufgaben zeigt, dass die Mittelwerte zu den Aussagen zur Häufigkeit der zu erfüllenden Aufgaben aus dem Jahr 2020 um mindestens -0,3 im Vergleich zu 2017 vermindert sind. Die Befragten konnten auf einer Skala von 1 (= sehr häufig/immer“) bis 5 (= sehr selten/nie“) zuordnen, welche Aufgaben in der Praxis wie häufig anfallen
(vgl. Abb. 1).


Abb. 1
Schema: Bernhard Wagner, Wissenschaftliche Begleitung FSA, ehs Dresden

Welche Entwicklungen lassen sich aus diesen Antworten ablesen und warum widersprechen diese den Prognosen der Expert*innen aus dem Jahr 2017?

Es zeigt sich, dass FSA seltener integrative Aufgaben im Gemeinwesen übernimmt.

  • FSA ist weniger in den Beziehungsaufbau von Klient*innen und deren Nachbarschaft und der Einbindung in das Ehrenamt involviert.
  • FSA beschäftigt sich weniger damit, bestehende Angebote im Gemeinwesen für Geflüchtete zu öffnen, mit den entsprechenden Trägern Bedarfe von Geflüchteten zu besprechen und dahingehend bestehende Angebote zu überprüfen bzw. neue zu implementieren oder wirbt bei den Klient*innen weniger um eine Teilnahme an Angeboten anderen Träger im Sozialraum (vgl. Abb. 2).

Abb. 2
Schema: Bernhard Wagner, Wissenschaftliche Begleitung FSA, ehs Dresden

Allerdings haben 47 Teilnehmende der Befragung des Jahres 2020 ausgesagt, dass sie Angebote im Gemeinwesen mitorganisieren. Dies zeigt, dass Gemeinwesenarbeit für die FSA von Relevanz ist. Eine Reduktion der Gemeinwesenarbeit könnte durch zeitlich begrenzte Arbeitsbedingungen erklärt werden. Eine weitere Ursache könnte sein, dass sich Nachbarschaften, Regelstrukturen und andere Angebote im Sozialraum interkulturell geöffnet haben und somit viele Akteur*innen kompetenter bzgl. der Bedarfe, sensibel, aufmerksam und aktiv in der Einbeziehung von Menschen mit Fluchterfahrungen sind. FSA kann diese Aufgabe also abgeben.

Am deutlichsten reduziert hat sich die Häufigkeit innerhalb der Aufgaben der FSA-Kräfte bei den Items zum „Übergangsmanagement“ („Übergangsmanagement bei Anerkennung bzgl. Familienzusammenführung“, „Übergangsmanagement bei Anerkennung bzgl. Leistungsbeantragung (z.B. ALG II)“, „Übergangsmanagement bei Anerkennung bzgl. Wohnungssuche“). Wenn sich die Prognosen der Praxisexpert*innen 2017 angesehen werden, müssten diese Formen des Übergangsmanagements allerdings in 2020 häufiger vorkommen. Hier kann auf eine erweiterte Angebotsstruktur verwiesen werden.

Der Druck auf die Angestellten der FSA besteht aus Veränderung in der Akteurslandschaft. In den letzten Jahren kam es zu verschiedenen Veränderungen in der Trägerschaft (Wechsel zu öffentlichen Träger oder anderen freien Trägern). Druck entsteht also auch für die Fachkräfte, wenn der Arbeitsplatz nicht gesichert erscheint. Es ist möglich, dass Klient*innen dies wahrnehmen, was wiederum Folgen auf das Vertrauensverhältnis zwischen Fachkräften und Klient*in haben kann.

Eine weitere Frage, welche wir 2017 in der Delphi-Befragung stellten, war: Welche der im Folgenden genannten Aufgaben würden Sie gern perspektivisch an andere Akteur*innen der Flüchtlingsarbeit abgeben?

Im Jahr 2017 wünschten sich unsere Interview­partner*innen eine klare Aufgabenabgrenzung und benannten weitere Akteur*innen, welche spezielle Aufgaben übernehmen sollten: als wichtige Partner*innen wurde das Sozialamt, die Ehrenamtskoordination, die KIKs, die Bildungs- und Arbeitsmarktmentor*innen und die Regeldienste benannt.

In der Folgezeit wurden etliche neue Stellen geschaffen (wie Traumaambulanz, PSZ, Asylverfahrensberatung, Koordinierungsstelle für LGBTQ – Geflüchtete, Kontaktstelle Wohnen). Die neuen Koordinationsstellen haben ihr Profil geschärft. Akteur*innen, wie KIK, Arbeitsmarktmentor*innen, Ehrenamt und andere Regeldienste haben sich etabliert und klare Aufgaben übernommen. Die Zusammenarbeit mit den Schnittstellen wurde ausgebaut und gefestigt.

Problematisch war und bleibt, dass viele dieser Schnittstellen über eine Projektförderung finanziert werden. Die Laufzeit der Projekte beträgt zwischen einem und drei Jahren. Dies schafft auf allen Seiten Unsicherheit, ob im Folgejahr die Angebote noch umgesetzt werden können.

Es lässt sich zusammenfassend festhalten:

  • Es braucht eine Absicherung von professioneller FSA und der Integrationsangebote.
  • Gerade bei der Unterstützung der Zielgruppe zur Integrationsleistung müssen verschiedene Stellen Hand in Hand arbeiten. Netzwerke sind entstanden und müssen ausgebaut werden, die sich zu Themen absprechen und gemeinsam an Umsetzungen arbeiten.

2.2. Entwicklung und Verstetigung fachlicher Standards

Im Jahr 2017 entnahmen wir den Antworten, dass fachliche Standards für eine gute FSA nötig sind. Auch äußerte sich die Mehrheit der befragten Fachkräfte zu der Frage, wer Standards für ein FSA entwickeln kann und folgerichtig sollte, dass Akteur*innen der FSA/MSA einbezogen werden müssen.

Für eine Professionalisierung der FSA braucht diese bestimmte Rahmenbedingungen. Dies ist auch heute ein wichtiges Thema. Eine Forderung nach Fachstandards in der FSA wurde in den letzten Jahren häufig thematisiert. Der Fokus der Ausführung liegt aber auf einer kurzen Zusammenfassung der Entwicklung.

Die LAG FSA/MSA versteht sich als eine Plattform, die für ein breite Spektrum der Fachkräfte der FSA/MSA in Sachsen steht und in diesem Sinne Themen setzt. Die Gründung der LAG FSA/MSA erfolgte im Jahr 2019. Seit Beginn arbeitet sie zu verschiedenen Schwerpunkten wie beispielsweise an einer Umsetzung einheitlicher Fachstandards für die FSA in Sachsen. Ebenfalls ein wichtiges Netzwerk ist die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, welche im engen Austausch mit FSAler*innen steht.

Es wurden bei der Überarbeitung der Kommunalpauschalen Verordnung (KomPauschVO) Fachkräfte um Anmerkungen gebeten. Ein sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz wird nun nach einem Beteiligungsprozess formuliert.  Hier wurden wichtige Akteur*innen zu verschiedenen Bereichen, die mit Geflüchteten und/oder Migrant*innen arbeiten, gehört und in den Prozess integriert. Wie weit die Meinungen und Forderungen der Fachkräfte in das Gesetz einfließen, kann zum heutigem Zeitpunkt nicht gesagt werden, da der Referent*innenentwurf noch nicht veröffentlicht wurde.

Ebenso haben die Landkreise und Kommunen Integrationskonzepte verabschiedet. Diese zu evaluieren und zu überarbeiten sind nächste wichtige Schritte. Dafür haben verschiedene Kommunen Steuerungsgruppen mit Fachkräften gebildet.

Festgehalten werden kann: Fachkräfte wurden und werden beteiligt. Dahingehend erfolgt eine Stärkung der Fachkräfte. Die FSA ist so auf einem guten Weg sich nach Standards der Sozialen Arbeit zu professionalisieren.

2.3. Partizipation

Die hier betrachtete Delphi-Thesen dazu lautet:

Die Gruppe der Geflüchteten ist in großem Maße mit dem Bearbeiten persönlicher Probleme beschäftigt, so dass sie über keine Kapazität für ein Engagement z.B. in Selbstorganisationen verfügt.

Für die Reflexion dieser These ist es wichtig, den Partizipationsbegriff zu klären. Die Befragten beziehen sich hier vorrangig auf politische Partizipation.

Es gab seit 2017 einige Entwicklungen in Bezug auf politische Partizipation – viele Organisationen und Beteiligungsformate wurden gegründet. Exemplarisch können beispielsweise das Netzwerk „Komitee von Migrantenselbstorganisationen im Landkreis Bautzen“, der Migrant*innenbeirat in Leipzig (Stadt), der erstmals gewählt und mit Stimmrechten ausgestattet ist oder auch das politische Interesse an Migrant*innenselbstorganisationen, welches beispielsweise durch den Einbezug des „Dachverbandes Sächsischer Migrant*innenorganisationen“ (DSM) in den Beteiligungsprozess des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes (SITG) deutlich wird, genannt werden.

Es gibt bezüglich der politischen Partizipation Geflüchteter auch negative Entwicklungen in Sachsen, beispielhaft sei der Integrationsbeirat des Landkreises Leipzig genannt, dem seit 2019 durch die Änderung der Geschäftsordnung nun gar keine Menschen mit Migrationserfahrung mehr angehören und zu dem die Zugänge für Geflüchtete generell erschwert wurden.

Partizipation ist aber grundsätzlich eine sozialarbeiterische Strukturmaxime des Konzeptes der Lebensweltorientierung. In diesem Kontext geht es bei Partizipation neben der Gestaltung von Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen erstmal auch um individuelle Handlungsfähigkeit und die Macht, das eigene Leben aktiv zu gestalten. Partizipation ist damit auch eine Frage bestehender sozialstruktureller Teilhabemöglichkeiten.

Welche Rolle hat die Flüchtlingssozialarbeit in Bezug auf Partizipation unter lebensweltorientierten Gesichtspunkten? FSA soll Integrationsarbeit leisten. In vielen Fällen agiert FSA als top-down „Betreuung und Unterstützung“ der Hilfsbedürftigen. Es bleibt auch seit den Befragungen 2017 schwierig (auf struktureller Ebene und konzeptionell), partizipative Ansätze in der täglichen Arbeit zu nutzen. Dahingehend gibt es leider wenig Veränderung. Bereits 2016 gaben die Praktiker*innen an, keine Zeit für lebensweltorientiertes Arbeiten zu haben und den Fokus lediglich auf eine gewisse „Erstversorgung“ ihrer Adressat*innen legen zu können. Die Beobachtung des Forschungsprojektes ist, dass FSA in Sachsen nach wie vor sehr knappe Ressourcen hat und ihre Klient*innen nicht da abholen kann, wo sie stehen. So bekunden die Fachkräfte auch in der sachsenweiten quantitativen Befragung 2020 eine vielschichtige Überlastung in ihrer Arbeit.

Soziale Arbeit braucht Kapazitäten für die Umsetzung der Lebensweltorientierung und Einzelfallhilfe. Zeit und Engagement muss in Beziehungsarbeit investiert werden, was nach wie vor kaum möglich ist. Weiterhin ist es eine Herausforderung für Praktiker*innen, dass immer noch oft der fachliche Anspruch mit einem restriktiven Umfeld und externen Anweisungen zum Ausführen der Arbeit kollidiert.

Festgehalten werden kann, dass dahingehend kein struktureller Wandel seit 2017 festzustellen ist.
Allerdings wird Partizipation durchaus in projektgeförderten Kontexten realisiert: Die im Arbeitstisch 3 vorgestellten „Integrationsorte“ sind hierfür beispielhaft. In diesen Projekten und Offenen Treffs werden Räume zur Verfügung gestellt, dort erfahren die Menschen Selbstwirksamkeit.

Bei den Klient*innen der FSA handelt es sich immer häufiger um Menschen mit Duldung, welche besonders wenig Partizipationsmöglichkeiten haben und damit besonders exkludiert sind. FSA muss zu großen Teilen „Exklusionsverwaltung“ leisten. Hier sind die von uns so genannten „Integrationsorte“ essenziell, als Orte, an denen die Besucher*innen nicht primär durch ihre Aufenthaltsstatus definiert und damit nicht gelabelt werden. Wegen mangelnder eigener Kapazitäten muss FSA also als Bindeglied zu Migrant*innenselbstorganisationen, Integrationsorten und politischen Gremien fungieren, über diese Möglichkeiten zur Partizipation informiert sein und ihre Klient*innen informieren und ermutigen, dort teilzunehmen.

Zu der These, „Geflüchtete hätten keine Kapazität für Engagement und Selbstorganisation“ stellt sich die Frage, inwieweit es vielleicht eher die Sozialarbeitenden sind, die keine Kapazitäten haben, ihr Augenmerk auf Partizipation ihrer Klient*innen zu richten.

DENN: Bei Empowermentprozessen und Partizipation als deren Mittel geht es darum, „Menschen zu unterstützen, mehr Kontrolle über ihr Leben zu erlangen, ihnen Mut zu machen und sie zu befähigen, sich für ihre Ziele einzusetzen und sich mit anderen zusammenzutun, um Missstände abzubauen.“ [3] (vgl. Abb. 3).


Abb. 3
Schema: Stufenmodell Partizipation (Darstellung: Florence Fritz in Anlehnung an Straßburger/Rieger 2014, S. 42-50.)

2.4. Kommunikation, Kooperation und Vernetzung

In den letzten Monaten hat unter anderem der Austausch im Bereich „Migration und Flucht“ im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz gezeigt, dass FSA von den Akteur*innen weiterhin recht kontrovers diskutiert wird.[4] Dabei wurden aber auch die hohen Erwartungen an die FSA deutlich; zugleich belegen die genannten Erfahrungen die Notwendigkeit dauerhaft institutionalisierter – Träger und Regionen übergreifender – Plattformen zum breiten Diskurs über die Themen und Konflikte, die im Handlungsfeld jeweils wahrzunehmen sind. Konkurrenzen unter den Trägern, Intransparenz und fehlende Einbindung in Entscheidungsprozesse erschweren teilweise eine Kommunikation auf Augenhöhe. Besonders hier sind begleitete und moderierte Diskussions- und Austauschrunden nötig.

Begriffliche Klarheit notwendig

Auch im Feld der Sozialen Arbeit mit geflüchteten Menschen leidet eine Verständigung immer wieder daran, dass nicht ausreichend geklärt ist, was man damit meint, worüber man gerade spricht (was übrigens bei der Frage der Bezeichnung dessen, weswegen wir hier sind, von Anfang an problematisch war: Flüchtlingssozialarbeit, Soziale Betreuung, Soziale Beratung, Migrationssozialarbeit…).

Deshalb sollen zunächst in aller Kürze drei Begriffe unterschieden werden: Kommunikation, Kooperation und Vernetzung (vgl. Abb. 4).


Abb. 4
Schema: Bernhard Wagner, Wissenschaftliche Begleitung FSA, ehs Dresden

Ebenen der Kommunikation und Kooperation

Um noch auf der abstrakten, analytischen Ebene zu bleiben:
Bei der Vielfalt an Kommunikationen, Kooperationen oder Netzwerken, in die wir alle mehr oder weniger eingebunden sind, gilt es strukturell zwischen zwei grundverschiedenen Ebenen zu differenzieren. Man könnte es als horizontale und vertikale Ebene bezeichnen (vgl. Abb. 5).


Abb. 5
Schema: Bernhard Wagner, Wissenschaftliche Begleitung FSA, ehs Dresden

Bedeutung informeller Kooperation

Eine letzte Differenzierung, welche an dieser Stelle benannt werden soll, ist schließlich diejenige zwischen formeller und informeller Kommunikation (vgl. Abb. 6).


Abb. 6
Schema: Bernhard Wagner, Wissenschaftliche Begleitung FSA, ehs Dresden

Formelle Kooperation (oder Zusammenarbeit) ist also

  • in irgendeiner Weise rechtlich festgeschrieben und
  • grundsätzlich hierarchisch aufgebaut.
  • So funktioniert die Kooperation im Bereich der FSA/MSA grundsätzlich nach dem Subsidiaritätsprinzip, bspw. mit formellen Regelungen, wie Kommunen oder öffentliche Träger mit freien Trägern kooperieren.

Wesentlich ist dabei, dass eine Verbesserung der formellen Kooperation (etwa zwischen freien und öffentlichen Trägern) in der Regel nicht innerhalb der formellen Kooperationsstrukturen zu erreichen ist, sondern über vorausgehende oder parallele informelle Kommunikation.

Die Abbildung 7 veranschaullicht, was unter informeller Kooperation verstanden werden kann.


Abb. 7
Schema: Bernhard Wagner, Wissenschaftliche Begleitung FSA, ehs Dresden

Hier soll zum Ausdruck kommen, dass informelle Kommunikation oder Kooperation kein Selbstzweck ist, sondern dazu beitragen kann oder soll, dass es dort, wo es drauf ankommt (dort, wo die Entscheidungen getroffen werden), also in der formalisierten, rechtlich festgeschriebenen hierarchischen Kommunikation, besser läuft.

Informelle Netzwerke sind wesentlich für die Qualität der Arbeit

Dazu zunächst vier Thesen:

  • Informelle Kooperationen und Netzwerke sind wesentlich für die Qualität der sozialen Arbeit mit geflüchteten Menschen.

Wenn aber Kooperationsbeziehungen nur reaktiv stattfinden, um konkret und dringend auf der Agenda stehende Probleme zu lösen, dann fehlen häufig präventive oder auch reflexive Netzwerke, die vielleicht helfen könnten, künftige Probleme zu vermeiden, hätte man sich rechtzeitig zusammengefunden.

  • Insbesondere die Konfliktlinie, die immer wieder zwischen öffentlichen und freien Trägern akut wird – und die aufgrund der abweichenden Handlungslogiken von öffentlicher Verwaltung und freien Trägern system­immanent und damit unvermeidbar ist – lässt sich nur entschärfen, wenn über informelle Kommunikationen ein gegenseitiges Verstehen und Vertrauen aufgebaut werden kann.
  • Vernetzung wird vorausgesetzt, ist aber in den Zeitbudgets kaum vorgesehen.
  • Es bedarf einer Anerkennung der Notwendigkeit von Vernetzung und Kooperation als wichtigen Tätigkeits­inhalt jenseits ohnehin meist viel zu knapp bemessener Personalschlüssel.

Gerade diese Ebene (eher) informeller Beziehungen sollte gestärkt werden, zum Beispiel durch die Anerkennung der Notwendigkeit von Vernetzung und Kooperation als wichtigen Tätigkeitsinhalt. Die gezielte Stärkung informeller Kontakte zu Institutionen verbessert die Qualität der Arbeit und erlaubt erst gezielt ein arbeitsteiliges Vorgehen, das Synergien ermöglicht.

Kooperation öffentlicher und freier Träger als Dauerthema 2016 – 2021

Das Verhältnis und damit die Kommunikation und Kooperation öffentlicher und freier Träger ist ein Dauerthema, dass sich – immer wieder mal akut werdend – durch unsere Projektzeit zieht.

Hier hat sich seit 2015/16 einiges verändert, einiges verbessert, aber das Thema bleibt – wie man nicht zuletzt den Auseinandersetzungen um das sogenannte „Subsidiaritätsprinzip“ in der FSA entnehmen kann.

Ein Zitat aus unseren ersten Interviews von 2016 bringt auf eine sehr drastische Art den Grundkonflikt zwischen freien Trägern und deren Auftraggebenden in den Ämtern zum Ausdruck. Es stellt vielleicht in der Schärfe der Formulierung, aber von der Intention her durchaus keine Einzelposition dar:

„Zum Beispiel (…), dass wir beobachten, dass der Sozialarbeiter natürlich mit dem andauernden Vorhandensein und der Beschäftigung mit seinem Klientel in bestimmten Fragen, ich sage mal, die Seite gewechselt hat. Dem ist nicht mehr bewusst, für wen er eigentlich arbeitet, was für einen Auftrag er hat. Dass er nicht den Auftrag hat zu gucken, wie es dem, für den er da ist, von der sozialen Ausgestaltung her am besten geht, sondern dass er einen klaren verwaltungsrechtlichen Auftrag hat. Und der fängt bei der Unterbringung an und endet eben an dem und dem Punkt. Und wenn er dann mit der Verwaltung in der Kommunikation ist, hat man dann manchmal so das Gefühl, dass er Streiter für etwas geworden ist, wo man sagt, das müsste ihm eigentlich klar sein, dass wir das nicht können. Das ist oft genug kommuniziert: Sie sind bei uns unter Vertrag. Sie sind mit Ihrer Tätigkeit Bestandteil der Tätigkeit der Landkreisverwaltung.“ [5]

Das folgende Zitat ist sehr viel abgewogener, bringt aber denselben Grundkonflikt zum Ausdruck:

„Ja, weil die Sozialarbeiter ja auch noch mal eine andere Sicht auf die Dinge haben. Und eben auch eine andere Aufgabe haben. Die sind ja so in der Zwitterstellung, sage ich mal, zwischen dem Anwalt des Flüchtlings zu sein, aber auch beauftragt von uns zu sein. Und das ist ja nicht ganz einfach, den Spagat dann hinzukriegen.“ [6]

Ein Ansatz unsererseits war es hier, über die Durchführung mehrerer „Regionalwerkstätten“, als neutrale und landkreisübergreifende Austauschmöglichkeit für die Fachkräfte der Flüchtlingssozialarbeit – insbesondere Mitarbeiter*innen öffentlicher und freier Träger der FSA ab 2017 anzubieten, was leider seit der Pandemie nicht mehr umgesetzt werden.

Im Jahr 2017 haben wir dann unsere – schon erwähnten – Delphi-Befragungen durchgeführt, in denen sich – stark verkürzt gesagt – das Fortbestehen der Problemlagen in der Kommunikation zwischen den freien und öffentlichen Trägern bestätigt (vgl. Abb. 8).


Abb. 8
Bernhard Wagner, Wissenschaftliche Begleitung FSA, ehs Dresden

Es kommen aber auch einige positive Ansätze zum Vorschein, die sich vor allem auf regelmäßige regionale Arbeitstreffen oder „runde Tische“ unter Einbeziehung freier wie öffentlicher Träger wie auch Kommunalen Integrationskoordinator*innen u.a. beziehen.

Ein Vorschlag aus einem der Experteninterviews sei hier noch wiedergegeben:

„Denkbar wäre die Struktur von LAGs und BAGs mit regelmäßigem Fachaustausch. Wichtig wäre die Kooperation, um einerseits voneinander zu lernen, gemeinsame Lösungen zu suchen oder um gute Lösungsansätze von anderen/Fachwissen weiterzugeben. Andererseits bestünde die Möglichkeit auf Landes-/Bundesebene durch gemeinsame Stellungnahmen auf bestimmte Situationen/Missstände aufmerksam zu machen.“ [7]

Wir haben dann insofern darauf reagiert, dass wir – auch als eine Konsequenz der Erfahrungen aus unseren Regionalwerkstätten – versucht haben, die Gründung einer Landesarbeitsgemeinschaft FSA/MSA anzuschieben und zu begleiten – was letztlich mit der Gründung LAG FSA/MSA im September 2019 auch gelungen ist!

Eine weitere Fachkräftebefragung führten wir im Jahr 2021 durch. Hierbei lag unser Fokus auf einer Veränderung der Arbeitsbedingungen aus Sicht der Fachkräfte, indem wir unsere Fragen aus dem Jahr 2017 kaum verändert haben.

In den standardisierten Befragungen der Fachkräfte der FSA/MSA 2017 und 2021 haben wir unter anderem nach der „Qualität der Kooperation“ gefragt und in Abbildung 9 die Antworten aus der Sicht der freien wie der öffentlichen Träger differenziert.


Abb. 9
Bernhard Wagner, Wissenschaftliche Begleitung FSA, ehs Dresden

Grundsätzlich werden die Kooperationsbeziehungen zwischen gut und mittelmäßig eingeschätzt – und haben sich aber vereinfacht gesagt seit 2017 nur in Ausnahmefällen verbessert, tendenziell eher geringfügig verschlechtert.

Im Bereich der Hervorhebung durch den roten Kreis zeigt sich eine gewisse Diskrepanz in der Einschätzung durch die Mitarbeiter*innen der freien Träger einerseits und der öffentlichen Träger andererseits, und zwar auffällig vor allem in Bezug auf die Kooperation mit eigentlich allen Ämtern und Behörden.

Abschließend noch ein paar Schlussfolgerungen zu den Voraussetzungen gelingender informeller Kooperation: Eine gelingende informelle Kommunikation, Kooperation und Vernetzung – die nach dem Gesagten weiterhin dringend notwendig erscheint – ist an einige Voraussetzungen gebunden, die erfüllt sein müssen:

Informelle Kooperation benötigt …
  • eine partielle Aufhebung hierarchischer Kommunikationsbarrieren (innerhalb und zwischen öffentlichen und freien Trägern),
  • a priori Klarheit über Ebenen, Intentionen, Inhalte und Ziele der Kommunikation sowie gegenseitige Erwartungen,
  • Freiräume, und zwar in mehrerlei Hinsicht:
    • durch Handlungsentlastung (Entlastung von Aufgaben und Zwängen des „Tagesgeschäfts“),
    • durch die Möglichkeit, Differenzen ohne Konsequenzen benennen zu können,
    • durch ausreichende zeitliche Ressourcen,
    • durch „neutrale“ Moderation.

Als positive Beispiele für den Versuch, derartige kommunikative Settings bereitzustellen, sind etwa die Regionalwerkstätten, die Fachtage der wissenschaftlichen Begleitung sowie LAG FSA/MSA, der Runde Tisch Migration im Landkreis Leipzig sowie die „Interdisziplinäre Fachgruppe“ im Landkreis Görlitz zu nennen.

Es wird auch eine wesentliche Aufgabe der künftigen Landesfachstelle FSA/MSA in Sachsen sein, Ebenen der informellen Kommunikation mit den oben beschriebenen Merkmalen bereitzustellen und zu erweitern. Wir wollen mit der Etablierung dieser Landesfachstelle dazu beitragen, dass landesweit entsprechende Strukturen aufgebaut, ausgebaut bzw. fest institutionalisiert werden, die auch dazu beitragen, dass das, was hier mit dem Fokus der informellen träger- und regionenübergreifenden Kommunikation, Kooperation und Vernetzung dargestellt wurde, zu einer Qualitätsverbesserung bzw. weiteren Professionalisierung der Sozialen Arbeit im Kontext von Flucht und Migration beiträgt.

Für jegliche Kommunikation und Kooperation auf informeller Ebene ist es zunächst enorm bedeutsam, erst einmal zu klären, mit welcher Intention, mit welchen Zielen man „zusammensitzt“.  Da lassen sich wenigstens die folgenden sieben Intentionen differenzieren (vgl. Abb. 10).


Abb. 10
Bernhard Wagner, Wissenschaftliche Begleitung FSA, ehs Dresden

Wesentlich erscheint dabei auch: Diese Ebenen dürfen nicht vermischt werden mit den – ohnehin im Tagesgeschäft unvermeidlichen – formellen Kooperationen zur direktiven Weitergabe von Anforderungen oder Anweisungen. Auch auf dem Fachtag war es unser Ziel, der beschriebenen informellen Kommunikation den ihr gebührenden Raum zu geben. So fanden wir uns in zwei Arbeits­tischrunden mit je drei Arbeitstischen zusammen, in der thematisch zuerst migrantische Selbstorganisationen und Migrationssozialarbeit, sächsische Beispiele von Vernetzung jenseits der Regelstrukturen sowie Angebote sozialräumlicher Integration und in der zweiten Runde regionale Modelle der FSA in städtischen und ländlichen Räumen, der Blick in andere Bundesländer und nicht zuletzt die Erfahrungen geflüchteter Menschen mit Behörden im Mittelpunkt standen.


Bernhard Wagner, Dorit Starke und Marianne Sand

Diesen Artikel finden Sie in der Dokumentation des Fachtages:

“Vom Ankommen und Bleiben – Soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen zwischen Innovation und Verstetigung” (2021)

Für eine kostenlose Druckversion schreiben Sie an info@lafast-sachsen.net


[1] Zitat stammt aus der Delphi-Befragung aus dem Jahr 2017.

[2] Zitat stammt aus der Delphi-Befragung aus dem Jahr 2017.

[3] Straßburger, Gaby / Rieger, Judith (2014): Warum Partizipation wichtig ist – Selbstverständnis und Auftrag sozialer Berufe. In: Straßburger, Gaby / Rieger, Judith (Hg.): Partizipation kompakt. Für Studium, Lehre und Praxis sozialer Berufe. Weinheim: Beltz Juventa, S. 42-50. http://soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/379/695.pdf (29.11.2021)

[4]https://www.zik.sachsen.de/integrationsgesetz.html (29.06.2021)

[5] Zitat stammt aus der Fachkräftebefragung aus dem Jahr 2016.

[6] Zitat stammt aus der Fachkräftebefragung aus dem Jahr 2016.

[7] Zitat stammt aus der Delphi-Befragung aus dem Jahr 2017.

Online-Fachtag “Vom Ankommen und Bleiben – Soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen zwischen Innovation und Verstetigung”
Bernhard Wagner, Wissenschaftliche Begleitung FSA, ehs Dresden
Dorit Starke, Wissenschaftliche Begleitung FSA, ehs Dresden
Marianne Sand, Wissenschaftliche Begleitung FSA, ehs Dresden

Screenshots: LaFaSt


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