Fluchtmigration als soziale Frage

von Professorin Dr. Birgit Behrensen, Brandenburgische Technische Universität Cottbus – Senftenberg, Institut Soziale Arbeit, Fachgebiet Soziologie für die Soziale Arbeit


Einleitung

Mein Vortrag auf dem digital durchgeführten Fachtag der „Wissenschaftlichen Begleitung der Flüchtlingssozialarbeit in Sachsen“ am 01.12.2021 stellte Ungleichheitsverhältnisse und Machtasymmetrien im Kontext von Fluchtmigration in den Mittelpunkt. Es ging dabei sowohl um theoretische Überlegungen[1] als auch um empirische Beobachtungen, wie Machtdifferenzen und soziale Ungleichheit[2] in Dynamiken des Ankommens und Bleibens von Schutzsuchenden hineinwirken. Abschließend wurden einige Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten einer gelingenden Sozialen Arbeit abgeleitet.


Die soziale Frage: Ein soziologischer Zugang zu sozialer Ungleichheit im Wandel der Zeit

Die Soziale Frage ist seit dem 19. Jahrhundert eine Kernfrage der Soziologie. Dabei ging und geht es um die Suche nach Antworten, wie die extreme Einschränkung von „Lebenschancen“[3] im Kontext sozialer Ungleichheit ausgeglichen werden kann. Geografisch beschäftigte sich die Soziale Frage im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhundert vor allem mit Problemen im „alten Europa“, also jener Region der Welt, die heute als „politischer Norden“ gilt.

Mit Robert Castel[4] kann die soziale Frage als Beginn einer zunehmenden Regulierung und Absicherung der Lohnarbeit gelesen werden. Ergänzen möchte ich, dass neben der Entwicklung von Arbeitnehmerrechten und wohlfahrtstaatlichen Instrumenten auch ein damit verbundener Wertewandel zu den nachhaltigen Entwicklungen gehörte. Wie Castell herausarbeitet, können in vielen Regionen des politischen Nordens bereits seit den 1970er Jahren wiederum Deregulierungen sowie Rückbaubestrebungen des Erreichten beobachtet werden. Trotz der damit erneut zunehmenden sozialen Ungleichheit haben sich auf der Ebene des Wertewandels Ideen der Gleichwertigkeit aller Menschen vertieft, verbunden mit – je nach wohlfahrstaatlicher Tradition – Ideen von Leistungsgerechtigkeit und staatlicher Verantwortung.

Die Frage ist allerdings, wem Gleichwertigkeit zugesprochen wird. Auf der Basis einer noch laufenden Forschung zur Flüchtlingssozialarbeit in Brandenburg habe ich auf der Tagung einige Beobachtungen geteilt, die m. E. zeigen, dass hier ein Denken in Logiken von Grenzregimen[5] hineinwirkt, das Geflüchtete von der Idee der Gleichwertigkeit tendenziell ausschließt.


Hinweise zu Erhebung und Auswertung

Die folgenden empirischen Beobachtungen gehören zu einer inhaltsanalytischen Auswertung von Dokumenten, strukturierten Experteninterviews und unstrukturierten Expertengesprächen. Einbezogene Dokumente sind kommunale Umsetzungskonzepte des Landesaufnahmegesetzes in Brandenburg, Veröffentlichungen von Gefüchtetenselbstorganisationen und Unterstützungsnetzwerken, Zeitungsartikel sowie wissenschaftliche Untersuchungen. Einbezogene Expertengespräche und Experteninterviews fanden bisher statt mit ehemaligen und aktuellen Bewohnerinnen und Bewohnern von Erstaufnahmeeinrichtungen und von sogenannten Gemeinschaftsunterkünften, mit politischen Akteuren aus Geflüchtetenselbstorganisationen und Unterstützungsnetzwerken, mit ausgebildeten und angelernten Sozialarbeitenden sowie mit anderen Beschäftigten, die mit Organisation und Verwaltung von Unterbringung zu tun haben. Abgesehen von einem Interview wurden alle Experteninterviews nach Zusicherung von Anonymität und Datenschutz tontechnisch aufgenommen und anschließend anonymisiert transkribiert, wobei auf phonetische Feinarbeit verzichtet wurde. Die Aussagen aus den Expertengesprächen wurden handschriftlich in Stichpunkten festgehalten. Insgesamt wurden bisher Aussagen von 32 Personen erfasst.

Die inhaltsanalytische Auswertung orientiert sich an der Idee deduktiver und induktiver Kategorienbildung nach Philipp Mayring[6].  Zusätzlich nutze ich methodologische Ideen der Grounded Theory[7], wie etwa minimale und maximale Vergleiche oder axiales Kodieren. Aussagen und Erkenntnisse werden bewusst in anonymisierter und abstrahierter Weise wiedergegeben.


Erste Beobachtung: Kontrollphantasien als Ergebnis von Grenzregimelogiken

Kontrolle in der Sozialen Arbeit ist eine bereits lange diskutierte Herausforderung im Selbstverständnis der Profession. Die Gleichzeitigkeit von Hilfe und Kontrolle wird entsprechend als „doppelte[s] Mandat“[8] gelesen. Dieses Mandat findet sich überall dort, wo es um Gewaltschutz oder Kindeswohl geht und wo entsprechend „Kontrolle im Dienste der Rechtspflege“[9] als Arbeitsauftrag gilt. Die Entwicklung einer professionellen Haltung bedeutet in diesen Feldern daher auch, sich des Dilemmas der Gleichzeitigkeit von Hilfe und Kontrolle immer wieder bewusst zu werden.

Im Feld der Fluchtzuwanderung stellt sich der Kontrollauftrag aber anders dar. Kontrolle ist hier in ganz entscheidendem Maße ein Instrument zur Überwachung ausländerrechtlicher Regelungen. Diese Regelungen bilden den innenpolitischen Teil der Grenzregimelogiken. Die Einhaltung dieser Regelungen zu überwachen fällt in den Aufgabenbereich verschiedener Verwaltungsinstitutionen, explizit aber nicht in Bereiche der Soziale Arbeit.

Im erhobenen Material finden sich unter anderem zwei Interviewpassagen, in denen es um die Kontrolle ausländerrechtlicher Regelungen geht. Im ersten Fall äußert eine berufliche Quereinsteigerin ihren Wunsch, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausführlicher über Regelverstöße von Geflüchteten informieren zu dürfen. Grundsätzlich spricht sie sich dafür aus, dass das BAMF von ihr und ihren Kolleginnen Auskünfte über Asylsuchende erhalten solle, um dieses Wissen in konkrete Entscheidungen über Bleibeperspektiven einzubeziehen. Als Beispiele nennt sie neben kleinkriminellen Vergehen auch das Fernbleiben vom Deutschkurs sowie allgemeine Auskünfte über das vermeidliche Wohl- oder Fehlverhalten. Von einer solchen Praxis verspricht sich die Interviewte auch eine Signalwirkung für andere Geflüchtete, die dadurch zur Regelkonformität erzogen werden könnten. Zu betonen ist, dass diese berufliche Quereinsteigerin bisher keine Informationen weitergibt. Es handelt sich vielmehr um eine im Interview entfaltete Machtphantasie.

Anders verhält es sich im zweiten Fall. Hier schildert ein grundständig ausgebildeter Sozialarbeiter, wie er dem Verdacht einer Urkundenfälschung offensiv nachgegangen ist. Ausgangspunkt seiner Erzählung ist, dass er bei einem Minderjährigen Zweifel an der Echtheit vorliegender Dokumente hegte. Ihm waren unterschiedlichen Daten in der Geburtsurkunde und einem Zeugnis aufgefallen. Gemeinsam mit der zuständigen Mitarbeiterin einer Behörde machte er sich an die Aufklärung dieser Unstimmigkeit. Problematisch daran erscheint ihm rückblickend nur der Arbeitsaufwand, den er dadurch hatte, nicht aber das Verlassen des sozialarbeiterischen Auftrags.


Zweite Beobachtung: Entmündigungsdynamiken durch zentralisierte Unterbringung

Als im Jahr 2015 die Fluchtzuwanderung nach Deutschland sehr schnell anstieg, entstanden in Brandenburg wie überall in der Bundesrepublik Notwendigkeiten, große Zahlen von Menschen nicht nur verwaltungsrechtlich zu managen, sondern auch sehr schnell unterzubringen. Nach dem damaligen Chaos sind mittlerweile Strukturen der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten etabliert. Für Brandenburg bedeutet das, dass neben den Erstaufnahmeeinrichtungen auf kommunaler Ebene verschiedene Formen von sogenannten Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungsverbünden oder Übergangswohnungen eingerichtet wurden. Die Möglichkeit eines Lebens in Privatwohnungen ist in Brandenburg grundsätzlich möglich. Die Entscheidung, wie Geflüchtete konkret leben müssen, liegt aber in der Hoheit der Kommunen. Im Ergebnis wohnt die Mehrheit der Geflüchteten über lange Jahre in mehr oder weniger stark zentralisierten Unterkünften.

Die vor Ort angebotenen Einrichtungen decken mitunter alle essentiellen Lebensbereiche ab. Vordergründig garantieren sie eine umfassende Versorgung. Ein Mitarbeiter nennt dies ohne jeden Anflug von Ironie einen „all-inclusive-Aufenthalt“. Das dadurch transportierte Bild lässt vergessen, dass eine solche unfreiwillige Rundumversorgung Menschen entmündigt[10]. Hierzu gehören oftmals Eingangskontrollen durch Wachschutz, Reglementierung der Besuchszeiten, Kontrolle zivilgesellschaftlicher Aktivitäten, keine Selbstverwaltungsstrukturen, kontrollierte gemeinnützige Arbeit, Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitäranlagen, Reglementierung der Tagesstruktur, reglementierte Öffnung von Bildungsräumen (Computer, Bibliothek, Sporträume) samt einer fremdbestimmten Hausordnung inclusive Sanktionssystem. Statt um einen Lebensort handelt es sich eher um einen „Nicht-Ort“[11].

Im Ergebnis wirken neben den  ohnehin vorhandenen Zukunftsängsten aufgrund des unsicheren Asylverfahrens mehrere Faktoren als Probleme zentralisierter Unterbringung zusammen:

  • Unklarheiten von Zuständigkeiten stärken das Erleben von Willkür in einem undurchschaubaren System.
  • Die Gleichzeitigkeit einer Rundumversorgung und Kontrolle führt zu Erfahrungen von Machtlosigkeit.
  • Unzureichende Beratung, verbunden mit unzureichender Sprachmittlung, im Spannungsfeld mehrdimensionaler und komplexer Problemlagen verstärkt das Gefühl von Unsicherheit[12].

Dritte Beobachtung: Produktion von Außenseiterpositionen

Im Gegensatz zu den Vorgaben durch das Land Brandenburg, das im Landesaufnahmegesetz ausformuliert ist, werden in einigen kommunalen Umsetzungskonzepten soziale Beschränkungen mit der Außenwelt als erstrebenswert formuliert. Begründet wird dies mit der Bekämpfung von Suchtproblematiken oder mit der nicht weiter begründeten Unterbindung unerlaubter Übernachtungen. Diese Beschränkungen wurde in 2020 sehr schnell und drastisch als Maßnahme zum Covid-19- Pandemieschutz ausgeweitet.[13] Was dies für die davon betroffenen Menschen bedeutete und bedeutet, bedarf einer eigenen Analyse. Noch fehlen gesicherte Befunde, wie viele Menschen wie lange und in welcher Form in ihren Unterkünften eingesperrt wurden. Unstrittig ist jedoch, dass es in mehreren Fällen zu mehrmonatigen Quarantäneeinsperrungen kam.

Bereits vor den Covid-19-Pandemieschutzmaßnahmen war die zum Teil mehrjährige Dauer eines Aufenthalts in diesen restriktiven und kontrollierenden Unterkünften ein Problem für die Handlungsfähigkeit schutzsuchender Menschen. Schließlich kann die für das Ankommen notwendige Auseinandersetzung mit der Aufnahmegesellschaft nicht stattfinden. Möglichkeiten, „zunehmend am Leben sozialer Cliquen, Organisationen und Institutionen (zu) partizipieren“[14] werden zur Ausnahme. Genau dies aber wird als Integrationsleistung von Geflüchteten erwartet. Damit zeigt das Grenzregime auch hier seine Wirkung. Geflüchtete werden durch die Organisation der Unterbringung zu Außenseitern[15] gemacht. Die Abschottung von Unterkünften als Pandemieschutzmaßnahme, die zum Teil ohne räumliche Trennung von Infizierten und Nichtinfizierten vorgenommen wurde, zeigt die tiefe Verwurzelung von Grenzregimelogiken im Zusammenleben mit Geflüchteten.


Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten: Einige abschließende Gedanken

Soziale Arbeit droht ihre Konturen als eigenständige Profession zu verlieren, wenn sie sich nicht offensiv mit den Logiken des Grenzregimes auseinandersetzt.  Es besteht die Gefahr, dass Akteure in der Soziale Arbeit aufgrund fehlender professioneller Reflexion zu einem Teil eines Verwaltungsapparates werden, dessen erstes Ziel die Einhaltung der Grenzregimelogiken ist.

In der Begegnung von Sozialer Arbeit mit Geflüchteten bedeutet dies, immer wieder zu reflektieren, wie die Handlungsfähigkeit von Geflüchteten trotz dieser Logiken gestärkt werden kann. Mit Norbert Cyrus[16] kann gesagt werden, dass es unter den fragilen Bedingungen eines unsicheren Aufenthaltsrechts zunächst darum geht, die Fähigkeit bewusst zu machen und zu stärken, etwas herbei zu führen. Das ist der erste „Gegensatz zu dem Fall, in dem einem etwas bloß widerfährt“[17].

Um hier als Profession die eigenen Handlungsräume zu erweitern, erscheint es dringend geboten, sich damit auseinander zu setzen, wie die Grenzregimelogiken in die eigene Arbeit hineinwirken. Hierzu gehört auch die die Auseinandersetzung mit der Tatsache, dass Staatsbürgerschaft und Bleiberecht entscheidende Größen sozialer Ungleichheit[18] sind.


Professorin Dr. Birgit Behrensen

Diesen Artikel finden Sie in der Dokumentation des Fachtages:

“Vom Ankommen und Bleiben – Soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen zwischen Innovation und Verstetigung” (2021)

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[1] Diese Überlegungen fußen auf sekundäranalytischen Betrachtungen meiner Forschungsbefunde der letzten 20 Jahren sowie auf eine Vielzahl von Debatten mit Kolleginnen und Kollegen. Nähere Informationen zu meiner Forschung sind nachzulesen in https://www.b-tu.de/fg-soziologie/
[letzte Prüfung: 17.01.2022].

[2]  Hradil, Stefan (2001): Soziale Ungleichheit in Deutschland. Wiesbaden.

[3] Weber, Max (1980/1922): Wirtschaft und Gesellschaft. Tübingen, S. 531.

[4] Castel, Robert (2000): Die Metamorphosen der sozialen Frage: Eine Chronik der Lohnarbeit. Konstanz.

[5] Als Grenzregime sind alle institutionellen, administrativen, legislativen und technischen Maßnahmen und Einrichtungen zur Grenzkontrolle an den Außengrenzen sowie durch die Ausländergesetzgebung auch innerhalb der nationalstaatlichen Grenzen zu verstehen.

[6] Mayring, Philipp (2015): Qualitative Inhaltsanalyse: Grundlagen und Techniken. Weinheim.

[7] Corbin, Juliet M. / Strauss, Anselm L. (2015): Basics of Qualitative Research: Techniques and Procedures for Developing Grounded Theory, 4. Auflage. Los Angeles u. a.

[8] Böhnisch, Lothar / Lösch, Hans (1973): Das Handlungsverständnis des Sozialarbeiters und seine institutionelle Determination. In: Otto; Hans-Uwe / Schneider, Siegfried (Hrsg.); Gesellschaftliche Perspektiven der Sozialarbeit. Neuwied, Berlin, S. 27.

[9] Oevermann, Ulrich (2000): Dienstleistungen der Sozialbürokratie aus professionalisierungstheoretischer Sicht. In: Harrach, Eva M von / Loer, Thomas / Schmidtke, Oliver (Hrsg.): Verwaltung des Sozialen. Formen der subjektiven Bewältigung eines Strukturkonflikts. Konstanz, S. 72.

[10] Goffmann, Erving (1973): Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen. Frankfurt a. M.

[11] Augé, Marc (1994): Orte und Nicht-Orte. Vorüberlegungen zu einer Ethnologie der Einsamkeit. Frankfurt.

[12] Hierzu ausführlich: Behrensen, Birgit / Groß, Verena (2004): Auf dem Weg in ein „normales Leben“? Eine Analyse der gesundheitlichen Situation von Asylsuchenden in der Region Osnabrück. Osnabrück. Online: https://www-docs.b-tu.de/fg-soziologie/public/Literatur/Monographien+Herausgeberschaften/AufDemWegInEinNormalesLeben.pdf [letzte Prüfung: 17.01.2022].

[13] Bozorgmehr K. / Hintermeier M. / Razum O. / Mohsenpour A. / Biddle L. / Oertelt-Prigione S. / Spallek J. / Tallarek M. / Jahn R. (2020): SARS-CoV-2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete: Epidemiologische und normativ-rechtliche Aspekte. Bielefeld. Online: https://pub.uni-bielefeld.de/record/2943665 [letzte Prüfung: 17.01.2022].

[14] Han, Petrus (2000): Soziologie der Migration. Stuttgart, S. 53.

[15] Norbert Elias, John L. Scotson (1990): Etablierte und Außenseiter. Suhrkamp, Frankfurt/M.

[16] Cyrus, Norbert (2017): Die Flüchtlinge und ihr Status. Praktische Implikationen einer defizitären Rechtsstellung In Ghaderi, Cinur / Eppenstein, Thomas (Hrsg.). Flüchtlinge. Wiesbaden, S. 113-127.

[17] Searle, John R. (2012): Wie wir die soziale Welt machen. Berlin, S. 116.

[18] Stichweh, Rudolf (2000). Die Weltgesellschaft. Soziologische Analysen. Frankfurt a. M.

Online-Fachtag “Vom Ankommen und Bleiben – Soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen zwischen Innovation und Verstetigung”
Professorin Dr. Birgit Behrensen, Brandenburgische Technische Universität Cottbus – Senftenberg, Institut Soziale Arbeit, Fachgebiet Soziologie für die Soziale Arbeit

Screenshots: LaFaSt


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